thl. Winsen. Das Gebäude Rathausstraße 16 in der Winsener Innenstadt wird nur unter ganz bestimmten Voraussetzung aus der Erhaltungssatzung entlassen. Das hat der Verwaltungsausschuss (VA) beschlossen und dem antragstellenden Eigentümer eine Vielzahl von Auflagen erteilt. So darf das optische Bild der Fassadenreihe - das Gebäude gehört zu einem Ensemble - durch den Neubau nicht verändert werden. Außerdem muss der Bauherr die Planung dem VA vorlegen, bevor der Abriss beginnen darf. Das Geschäft "Street One", das in dem Haus ansässig ist, wird nach Auskunft der Zentrale in Winsen bleiben.
↧