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Stade: Toter Obdachloser noch immer nicht identifiziert / Leiche anonym beigesetzt

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Hat ein Verstorbener keine Angehörigen, muss die Kommune die Bestattungskosten tragen lt. Stade. Es war ein trauriger und schockierender Fund, den ein Spaziergänger vor rund einem Monat auf einer Stader Industriebrache machte. Ein vermutlich bereits seit mehreren Monaten toter Mann war zu einem regelrechten Eisklumpen am Boden festgefroren (das WOCHENBLATT berichtete). Die Identität des ca. 40 bis 60 Jahre alten Mannes, der nach Einschätzung der Polizei aus dem Obdachlosenmilieu stammt und keines gewaltsamen Todes starb, ist auch heute noch nicht geklärt, sagt Polizeisprecher Rainer Bohmbach auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Seine letzte Ruhe hat der Unbekannte inzwischen auf dem städtischen Friedhof gefunden. Die Hansestadt Stade hat ein Beerdigungsunternehmen mit einer anonymen Urnenbestattung beauftragt. "Wenn ein Mensch stirbt und es keine Angehörigen gibt, sind wir verpflichtet, den Verstorbenen beisetzen zu lassen", sagt Kirsten Bock, Abteilungsleiterin des Stader Ordnungsamtes. In der Regel werde in solchen Fällen die einfachste und kostengünstigste Variante, nämlich die Kremierung mit anschließender Urnenbeisetzung gewählt. Gesamtkosten inklusive Grabstelle für 25 Jahre: rund 3.000 Euro. Gibt es ein Testament, muss sich die Stadt oder Kommune an die Wünsche des Verstorbenen halten und gegebenenfalls auch die Kosten für eine Erdbestattung (ca. 5.000 Euro) übernehmen. In den vergangenen drei Jahren gab es in Stade etwa 30 Fälle, in denen das Ordnungsamt die Bestattungskosten für einen Verstorbenen übernehmen musste. In 15 Fällen konnten doch noch Angehörige ausfindig gemacht werden, die das Geld der Stadt zurück erstatten mussten, so Kirsten Bock. Wer für die Bestattung eines Menschen zu sorgen hat, ist gesetzlich geregelt: In Niedersachsen stehen als erstes die Ehepartner oder die eingetragenen Lebenspartner in der Pflicht, zweitens die Kinder, drittens die Enkelkinder, viertens die Eltern, fünftens die Großeltern und sechstens die Geschwister. Angehörige können die Bestattungspflicht nicht ablehnen, unabhängig davon, wie der...

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