![Hat den Vorsitz in dem undurchsichtigen Verfahren: Dr. Michael Herrmann]()
thl. Winsen. Lügen, Gedächtnislücken, Intrigen, Ausreden und Halbwahrheiten bestimmten den dritten Prozesstag vor dem Winsener Amtsgericht gegen eine Altenpflegerin (31). Die Frau ist angeklagt, weil sie als Angestellte in einem Seniorenheim in der Samtgemeinde Salzhausen mehrere ihrer Schützlinge schwer misshandelt haben soll. Ihr droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe und ein Berufsverbot.
Dass die Vorwürfe gegen die Angeklagte allerdings alle so stimmen, daran bestehen derzeit erhebliche Zweifel. Und diese wurden mit der Aussage der Geschäftsführerin des Heims noch größer. Ihr sei im September 2011 von einer Mitarbeiterin von den Übergriffen berichtet worden. Auf Nachfrage hätten sich auch noch weitere Kollegen negativ über die "Arbeitsweise" der Angeklagten geäußert. Sofort habe sie die Beschuldigte angerufen, ins Büro zitiert und dort im Beisein der Kollegen mit den Vorwürfen konfrontiert. "Sie hat sie weder zugegeben noch abgestritten", so die Heim-Chefin. Sie habe der Beschuldigten daraufhin die Kündigung ausgesprochen. Allerdings keine fristlose, wie es in solchen Fällen eigentlich üblich wäre, sondern eine Kündigung ohne Einhaltung von Fristen zum Monatsende. "Ich wollte ihr für ihren weiteren Lebensweg keine Grube graben", begründete die Geschäftsfrau. Deswegen habe sie auch keine Strafanzeige gegen die Angeklagte erstattet.
Das Kuriose: Die Altenpflegerin reichte Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein - und gewann. Das Gericht hatte das Heim mehrfach aufgefordert die Vorwürfe zu konkretisieren und an Daten festzumachen. "Das habe ich wohl überlesen", so die Heimleiterin. Dass sie diese Datenliste aber nach dem verlorenen Arbeitsgerichtsprozess trotzdem noch fertigte, erschloss sich dem Richter nicht. Und noch viel schlimmer: Laut sichergestellter Pflegedokumentation war die Angeklagte an keinem der genannten Tage an den misshandelten Patienten eingesetzt. Und: Eine Kollegin, die einen Vorfall explizit...