Landkreis Stade beschließt monatlichen Betriebskostenzuschuss von 145 Euro pro Kind
tp. Stade. Der Stader Kreistag hat bei seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden über die Betreuung von Kindern unter drei Jahren verabschiedet. Wie bereits vom Jugendhilfeausschuss empfohlen, wird der Landkreis Stade ab 1. August einen monatlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von monatlich 145 Euro pro Kind an die Kommunen als Betreiber von Krippen für die Betreuung von Kinder bis drei Jahre zahlen.
Die Investitionskosten übernimmt der Landkreis, wenn nicht bereits das Land die Einrichtung der Krippenplätze fördert. In diesem Fall würden maximal 3.500 Euro bei Umbauten und maximal 7.000 Euro pro Krippenplatz bei Neubauten vom Landkreis gezahlt. Die mit den Gemeinden geschlossene Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann jedoch „aus wichtigem Grund“ beiderseits gekündigt werden. Als wichtiger Grund gelten etwa eine Änderung der finanziellen Förderung durch das Land oder der Krippen-Standards. Die Finanzierung von Krippenplätzen bekommt eine besondere Dringlichkeit, weil Eltern ab 1. August einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder unter drei Jahren haben.
• Wie berichtet, fördert der Landkreis in diesem Jahr die unter finanziellen Defiziten leidenden Museumsvereine in Stade und Buxtehude mit insgesamt 202.000 Euro, die nicht im Etat vorgesehen waren. Ebenfalls genehmigte stimmte der Kreistag der Satzung für die Schülerbeförderung und stimmte einer Vereinbarung mit dem Nachbarkreis Harburg zu, die es erlaubt, das nahe der Kreisgrenze gelegenen Abfallwirtschaftszentrum in Ardestorf mit zu nutzen.
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