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Wie viele Eltern werden einen Krippenplatz einklagen?

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Ab dem 1. August können Eltern von ein- bis dreijährigen Kindern einen Krippenplatz einklagen (bim). Kann eine Kommune ab 1. August keinen Krippenplatz zur Verfügung stellen, haben Eltern die Möglichkeit, ihn einzuklagen - oder Anspruch auf Entschädigung. Rechtsgrundlage dafür ist das Kinderförderungsgesetz (KiföG). Hintergrund: Die Bundesregierung hat den Kommunen vorgegeben, für 35 Prozent der Kinder zwischen einem und drei Jahren Krippenplätze bereitzustellen. So hoch schätzte der Bund 2007 den Bedarf ein. Nach Meinung von Experten ist er aber doppelt so hoch. In den meisten Kommunen wurden inzwischen erhebliche Anstrengungen unternommen, das Ziel zu erreichen. Doch werden die Plätze ausreichen? Und was kommt auf die Städte und Gemeinden zu, wenn viele Eltern klagen? Darauf gibt es noch von keiner Kommune im Kreis eine klare Antwort. "Die meisten der kleinen und mittleren Kommunen werden den Rechtsanspruch erfüllen. Probleme wird es in größeren Städten geben, denn je größer eine Kommune, desto stärker die Nachfrage", so Berthold Ernst, Geschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB). Das habe eine Umfrage des Niedersächsischen Städtetags und des NSGB ergeben, an der sich rund 250 Kommunen beteiligten. Allerdings, so Ernst, müssten die Eltern für einen Krippenplatz evtl. auch mal weiter fahren oder auf einen Tagespflegeplatz zurückgreifen. Darüber, welche Konsequenzen auf Kommunen zukommen, die nicht genügend Betreuungsplätze vorhalten, streiten sich laut NSGB-Geschäftsführer die Geister. Fakt ist: Ein Krippenplatz kann ab 1. August eingeklagt werden. Ernst wiegelt aber ab: "1996 hatten wir mit dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz die gleiche Thematik. Mir ist in Niedersachsen seither kein Schadenersatzurteil bekannt." Bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs stellt sich auch die Frage, ob ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. "Die Erzieherproblematik werden wir demnächst an das Kultusministerium herantragen. Das Berufsbild muss attraktiver gemacht und möglicherweise müssen auch andere...

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