![Blick auf das für den Kita-Neubau umzäunte Gelände zwischen Turnhalle (li.) und Jugendzentrum]()
bim. Tostedt. Im Hinblick auf den Bau einer Kindertagesstätte mit Krippe in der Dieckhofstraße in Tostedt hat die Gemeinde Tostedt jetzt Post vom Verwaltungsgericht Lüneburg bekommen. Darin heißt es u.a.: "...werden Sie darauf hingewiesen, dass die lhnen erteille Baugenehmigung von lhrem Nachbarn angefochten worden ist. Ein Baubeginn während des gerichtlichen Eilverfahrens bzw. eine Fortsetzung des Baus, falls Sie damit bereits begonnen haben, erfolgt auf lhr eigenes Risiko. Falls Sie in dem vorliegenden Verfahren unterlegen sein sollten - d.h die Kammer stellt fest, dass die lhnen erteilte Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt - müssten Sie mit einer Baueinstellungsverfügung bzw. bei fertiggestelltem Bauvorhaben mit einer Nutzungsuntersagung und Rückbauverfügung seitens des Antragsgegners rechnen."
Wie berichtet, haben zwei Anlieger über eine Anwaltskanzlei gegen die Baugenehmigung für die Kita beim Landkreis Widerspruch eingelegt und die Baubeginn-Aufschiebung beantragt.