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Gleiches Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen gefordert

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(bim/nw). Eine klare Entscheidung zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen fordert der Landesbehindertenbeauftragte Karl Finke. In Deutschland leben ca. 13 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon acht Millionen schwerbehinderte Menschen. Der Deutsche Bundesrat hat bereits u.a. festgestellt, „dass der Ausschluss vom Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen aufgrund einer Betreuung in allen Angelegenheiten und aufgrund der angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Bundestags- und Europawahlen dringend einer politischen Überprüfung bedarf“ und dass das passive Wahlrecht überarbeitet und gestärkt werden muss. „Auch die Bundesländer sind jetzt gefordert, ihre Wahlordnungen zu ändern und das passive Wahlrecht behinderter Menschen zu überprüfen“, so Finke. Er verlangt, das Bundeswahlrecht sofort zu novellieren, um die diskriminierenden Passagen zulasten dieses Personenkreises zu streichen und das aktive und passive Wahlrecht zugunsten von Menschen mit Behinderungen sofort verbindlich zu regeln. Weiter müsse ein gesellschaftliches Handlungskonzept zur systematischen Steigerung der Mitentscheidung verabschiedet werden, so Finke. „Gleiches Wahlrecht für alle ist und bleibt mein zentrales Anliegen“, stellt Finke klar.

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